Cäsiummessung
Seit dem GAU im Atomkraftwerk Tschernobyl vom 26. April 1986 besteht auch bei uns in Bayern eine erhöhte Cäsium-137-Belastung. Die Halbwertszeit für dieses Isotop beträgt ca. 30 Jahre. Erst nach zehn Halbwertszeiten, also nach gut 300 Jahren, ist keine nennenswerte radioaktive Belastung mehr zu erwarten.
Das Isotop Cäsium-137 wurde bei uns durch radioaktiven Regen eingebracht und befand sich anfangs auf allen mit den Niederschlägen kontaminierten Oberflächen, also auch auf allen Pflanzen. Das führte anfangs zur Aufnahme durch Pflanzen- und Allesfresser mit Anreicherung im Wildfleisch. Zwischenzeitlich wurde Cäsium-137 über die Jahrzehnte aus den oberflächennahen Bereichen in tiefere Erdschichten gespült und ist daher in Grünpflanzen nicht mehr nachweisbar.
Anders verhält es sich jedoch mit Pflanzen oder Pflanzenanteilen aus tieferen Schichten. In erster Linie kommen hier die ober- und unterirdisch wachsenden Pilze (z.B. Trüffel) in Betracht, deren Myzel mehrere Meter in die Erde reichen kann. So ist auch verständlich, dass widerkäuendes Schalenwild (Reh, Hirsch, Gams, Muffelwild usw.) das sich ja nur von Grünpflanzen ernährt, keine Radioaktivität mehr aufweist. Schwarzwild jedoch geht bei der Nahrungssuche gerne in tiefere Erdschichten und sucht dort nach Engerlingen, Würmern, Larven und Knollen.
So ist verständlich, dass gerade Schwarzwild auch heute noch eine erhöhte Radiocäsiumbelastung aufweisen kann. Wir im Landkreis Freising messen seit dem Jahr 2004 mit unserer vereinseigenen Messstation Wildfleisch auf radioaktive Belastung. Bei Wiederkäuern konnte keine messbare Radioaktivität nachgewiesen werden. Bei Schwarzwild kommen jedoch auch im Landkreis Freising gelegentlich erhöhte Messwerte vor.
Der Grenzwert für gesundheitlich unbedenkliches Wildfleisch liegt im Bereich von 0 bis 600 Bq (Becquerel) pro Kilogramm. Wildfleisch, das erhöhte Werte aufweist, muss entsorgt und darf nicht der Nahrungskette zugeführt werden. Nach dem Produkthaftungsgesetz schützt Unwissenheit vor Strafe nicht. Wir können feststellen, dass die Jägerinnen und Jäger unserer Kreisgruppe verantwortungsvoll handeln und Proben von erlegtem Schwarzwild zur Untersuchung bringen.
Zu Beachten ist nicht nur die physikalische sondern auch die biologische Halbwertszeit von Cäsium-137. Die biologische Halbwertszeit ist wesentlich kürzer als die physikalische. Aufgenommenes Cäsium-137 wird durch den Stoffwechsel auch wieder ausgeschieden. So ist zu beobachten, dass zu Zeiten, in denen Schwarzwild Nahrung aus tieferen Erdschichten sucht, auch die Cäsiumbelastung ansteigt (meist im Winter bei Nahrungsmangel). Bei Übergang zu oberirdischer Nahrung (ab dem Frühjahr) baut sich Cäsium-137 im Organismus relativ rasch durch Ausscheidung wieder ab.
Damit wird verständlich, warum Frischlinge und Überläufer höhere Cäsiumwerte aufweisen als ausgewachsenes Wild. Bei heranwachsenden Tieren wird ein großer Teil der aufgenommenen Nahrung zum Körperaufbau verwendet, während bei ausgewachsenem Schwarzwild die Nahrungsaufnahme eher ein Durchlaufposten ist.
Messstelle und Ablauf
Für die Mitglieder unserer Kreisgruppe besteht die Möglichkeit, das von ihnen erlegte Wild kostenlos auf eine mögliche radioaktive Belastung untersuchen zu lassen. Die apparativen Voraussetzungen haben wir geschaffen und können nun Cäsium-137 quantitativ bestimmen. Wir sind auch bereit für vereinsfremde Personen die Untersuchung bei uns gegen einen Unkostenbeitrag von € 7.50 je Probe durchzuführen.
Falls Sie nicht Mitglied in unserem Verein sind, legen Sie bitte der Probe € 7.50 bei oder überweisen den Betrag auf das Konto des Jagdschutz- und Jägervereins Freising bei der
Sperrerbank Freising
IBAN: DE 67 700 310 00 000 005 6135
BIC BHLSDEM1XXX
Mit Schreiben vom 8. Februar 2011 wurde unsere Messstelle vom Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit als qualifizierte Messstelle amtlich anerkannt. Das bedeutet, dass die von uns ermittelten Werte keiner weiteren Nachmessungen mehr bedürfen. Beim Messgerät LB 200, wie wir es einsetzen, gelten als neuer Grenzwert 500 Bq/kg. Im Falle erhöhter Messwerte stellen wir das entsprechende Messprotokoll aus. Sie als Jägerin oder Jäger lassen das belastete Wild durch die Tierkörperbeseitigungsanlage (www.berndt-gmbh.de Telefon: 08122-888-0) unschädlich entsorgen und reichen die Entsorgungsbescheinigung zusammen mit dem Entschädigungsantrag ein (Antrag auf Entschädigung). Auf diese Weise wird dem Erleger der Wildbretverlust erstattet.
Wir laden Sie sehr herzlich ein, auch bei Ihrem Wildbret die für Vereinsmitglieder kostenlose Untersuchung auf radioaktive Belastung bei uns durchführen zu lassen. Entnehmen sie dem erlegten Wild 500 Gramm reines Muskelfleisch ohne Knochen, ohne Fett und ohne sonstiges Gewebe. Um eine Messung überhaupt durchführen zu können, sind aber mindestens 400 Gramm Muskelfleisch erforderlich. Das Muskelfleisch kann verschiedenen Bereichen des Wildkörpers entstammen und auch kleingeschnitten sein. Nach den Vorgaben des Bayerischen Landesamts für Umwelt ist das Herz auch in Ausnahmefällen zur Messung nicht mehr zulässig. Andere Innereien, wie Leber, Milz, Zunge, Drüsengewebe, Lunge und Nieren sind ebenfalls nicht geeignet. Proben, die den genannten Vorgaben nicht entsprechen, können von uns nicht mehr bearbeitet werden.
Verpacken Sie die Probe auslaufsicher in einem passenden Frischhaltebeutel und geben diese frisch oder tiefgefroren zusammen mit dem ausgefüllten Begleitschein (Begleitschein/Messprotokoll zum Ausdrucken Stand 01.01.2024) bei uns ab. Postversand ist ebenfalls möglich. Die Bearbeitung der Proben können wir nur zusammen mit dem Begleitschein durchführen, da die Dokumentation und Archivierung der Messungen Voraussetzung zur Anerkennung als qualifizierte Messstelle sind.
Die Probenannahme erfolgt nur noch an Werktagen zu normalen Tageszeiten. Proben, die an Wochenenden und Feiertagen angeliefert oder womöglich einfach vor die Türe gestellt werden, bearbeiten wir nicht mehr.
Das Ergebnis können Sie vorzugsweise per Fax, aber auch über e-Mail oder telefonisch über das deutsche Festnetz (keine Handynummern) erhalten. Falls Sie eine schriftliche Benachrichtigung wünschen, legen Sie bitte dem Begleitschein einen an Sie selbst adressierten Freiumschlag bei.
Unsere Kreisgruppe bietet Ihnen zwei Messstellen an. Nach vorheriger telefonischer Kontaktaufnahme geben Sie die gewonnenen Proben bitte frisch oder tiefgefroren ab bei oder schicken per Post an:
Walter Bott
Pfarrweg 31
85354 Sünzhausen
Telefon: 08161 / 13365
Walter Hausler
Ganghoferstrasse 9
84104 Rudelzhausen / Tegernbach
Tel: 08752 7342
Mobil: 0171 8859751
zusätzlich können die Proben auch abgegeben werden bei:
Karl Walter
Dorfstraße 4
84072 Au / Haslach
Tel: 08752-333
Mobil: 0171-6230410
Begleitschein und Messprotokoll zur Radiocäsiummessung
Bitte füllen Sie das Formular auf dem Bildschirm auch mit Hilfe der Klappliste vollständig aus und legen es nach dem Ausdrucken Ihrer Wildbretprobe bei.
Wenn Ihre Wildbretprobe bei unserer Messung den Grenzwert von 500 Bq überschritten hat, bekommen Sie von uns ein entsprechendes Messprotokoll. Da unsere Messstelle als sog. qualifizierte Messstelle amtlich anerkannt ist, müssen keine weiteren Nachmessungen mehr erfolgen.
Tierkörperbeseitigung
Sie als Jägerin oder Jäger lassen das belastete Wild durch die Tierkörperbeseitigungsanlage Berndt GmbH in Oberding unschädlich entsorgen.
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unter 0 81 22 / 8 88 – 0
Entschädigungsantrag
Sie können dann mit dem Messprotokoll und mit der Entsorgungsbescheinigung einen Antrag auf Schadensausgleich nach der Ausgleichsrichtlinie zu § 38 Abs. 2 Atomgesetz; Wildbret stellen. Auf diese Weise wird Ihnen der Wildbretverlust erstattet.