Messstelle und Ablauf
Für die Mitglieder unserer Kreisgruppe besteht die Möglichkeit, das von ihnen erlegte Wild kostenlos auf eine mögliche radioaktive Belastung untersuchen zu lassen. Die apparativen Voraussetzungen haben wir geschaffen und können nun Cäsium-137 quantitativ bestimmen. Wir sind auch bereit für vereinsfremde Personen die Untersuchung bei uns gegen einen Unkostenbeitrag von € 7.50 je Probe durchzuführen.
Falls Sie nicht Mitglied in unserem Verein sind, legen Sie bitte der Probe € 7.50 bei oder überweisen den Betrag auf das Konto des Jagdschutz- und Jägervereins Freising bei der
Sperrerbank Freising
IBAN: DE 67 700 310 00 000 005 6135
BIC BHLSDEM1XXX
Mit Schreiben vom 8. Februar 2011 wurde unsere Messstelle vom Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit als qualifizierte Messstelle amtlich anerkannt. Das bedeutet, dass die von uns ermittelten Werte keiner weiteren Nachmessungen mehr bedürfen. Beim Messgerät LB 200, wie wir es einsetzen, gelten als neuer Grenzwert 500 Bq/kg. Im Falle erhöhter Messwerte stellen wir das entsprechende Messprotokoll aus. Sie als Jägerin oder Jäger lassen das belastete Wild durch die Tierkörperbeseitigungsanlage (www.berndt-gmbh.de Telefon: 08122-888-0) unschädlich entsorgen und reichen die Entsorgungsbescheinigung zusammen mit dem Entschädigungsantrag ein (Antrag auf Entschädigung). Auf diese Weise wird dem Erleger der Wildbretverlust erstattet.
Wir laden Sie sehr herzlich ein, auch bei Ihrem Wildbret die für Vereinsmitglieder kostenlose Untersuchung auf radioaktive Belastung bei uns durchführen zu lassen. Entnehmen sie dem erlegten Wild 500 Gramm reines Muskelfleisch ohne Knochen, ohne Fett und ohne sonstiges Gewebe. Um eine Messung überhaupt durchführen zu können, sind aber mindestens 400 Gramm Muskelfleisch erforderlich. Das Muskelfleisch kann verschiedenen Bereichen des Wildkörpers entstammen und auch kleingeschnitten sein. Nach den Vorgaben des Bayerischen Landesamts für Umwelt ist das Herz auch in Ausnahmefällen zur Messung nicht mehr zulässig. Andere Innereien, wie Leber, Milz, Zunge, Drüsengewebe, Lunge und Nieren sind ebenfalls nicht geeignet. Proben, die den genannten Vorgaben nicht entsprechen, können von uns nicht mehr bearbeitet werden.
Verpacken Sie die Probe auslaufsicher in einem passenden Frischhaltebeutel und geben diese frisch oder tiefgefroren zusammen mit dem ausgefüllten Begleitschein (Begleitschein/Messprotokoll zum Ausdrucken Stand 01.01.2024) bei uns ab. Postversand ist ebenfalls möglich. Die Bearbeitung der Proben können wir nur zusammen mit dem Begleitschein durchführen, da die Dokumentation und Archivierung der Messungen Voraussetzung zur Anerkennung als qualifizierte Messstelle sind.
Die Probenannahme erfolgt nur noch an Werktagen zu normalen Tageszeiten. Proben, die an Wochenenden und Feiertagen angeliefert oder womöglich einfach vor die Türe gestellt werden, bearbeiten wir nicht mehr.
Das Ergebnis können Sie vorzugsweise per Fax, aber auch über e-Mail oder telefonisch über das deutsche Festnetz (keine Handynummern) erhalten. Falls Sie eine schriftliche Benachrichtigung wünschen, legen Sie bitte dem Begleitschein einen an Sie selbst adressierten Freiumschlag bei.
Unsere Kreisgruppe bietet Ihnen zwei Messstellen an. Nach vorheriger telefonischer Kontaktaufnahme geben Sie die gewonnenen Proben bitte frisch oder tiefgefroren ab bei oder schicken per Post an:
Walter Bott
Pfarrweg 31
85354 Sünzhausen
Telefon: 08161 / 13365
Walter Hausler
Ganghoferstrasse 9
84104 Rudelzhausen / Tegernbach
Tel: 08752 7342
Mobil: 0171 8859751
zusätzlich können die Proben auch abgegeben werden bei:
Karl Walter
Dorfstraße 4
84072 Au / Haslach
Tel: 08752-333
Mobil: 0171-6230410