Begleitschein und Messprotokoll zur Radiocäsiummessung
Bitte füllen Sie das Formular auf dem Bildschirm auch mit Hilfe der Klappliste vollständig aus und legen es nach dem Ausdrucken Ihrer Wildbretprobe bei.
Wenn Ihre Wildbretprobe bei unserer Messung den Grenzwert von 500 Bq überschritten hat, bekommen Sie von uns ein entsprechendes Messprotokoll. Da unsere Messstelle als sog. qualifizierte Messstelle amtlich anerkannt ist, müssen keine weiteren Nachmessungen mehr erfolgen.
Tierkörperbeseitigung
Sie als Jägerin oder Jäger lassen das belastete Wild durch die Tierkörperbeseitigungsanlage Berndt GmbH in Oberding unschädlich entsorgen.
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unter 0 81 22 / 8 88 – 0
Entschädigungsantrag
Sie können dann mit dem Messprotokoll und mit der Entsorgungsbescheinigung einen Antrag auf Schadensausgleich nach der Ausgleichsrichtlinie zu § 38 Abs. 2 Atomgesetz; Wildbret stellen. Auf diese Weise wird Ihnen der Wildbretverlust erstattet.