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Aus gutem Grunde schreibt der Gesetzgeber bei Schwarzwild die amtliche Fleischbeschau zwingend vor. Die Probenentnahme wird in der Regel durch den bestellten Fleischbeschauer (z.B. Tierarzt) erfolgen und nicht durch den Erleger. Nunmehr ist es aber möglich, daß auch der Jagdausübungsberechtigte das entsprechende Muskelmaterial entnimmt und zur Untersuchung bringt. Entnommen werden die hinteren Zwerchfellpfeiler und Teile des Unterarmmuskels vom Vorderlauf. Erst bei negativem Trichinenergebnis darf der Wildkörper oder Teile davon zum Verzehr frei gegeben werden. Unterbleibt die amtliche Fleischbeschau, wird die für den Wildkörper verantwortliche Person für alle entstehenden Schäden im Rahmen der Produkthaftung persönlich voll in Haftung genommen (Schmerzensgeld, sämtliche Behandlungskosten der Erkrankten, Rentenzahlungen usw.). Auch eine bestehende Haftpflichtversicherung wird in diesem Fall nicht einspringen.
Im Landkreis Freising kann das Untersuchungsmaterial jeweils am Montag und Dienstag vormittags zwischen 08:00 und 12:00 Uhr und zusätzlich am Freitag bis 11:00 Uhr ins Landratsamt (Neubau 1. Stock Zimmer 537) gebracht werden.
Am Donnerstag nimmt Proben entgegen:
Herr Hans-Joachim Spitter (Tierarzt)
Anton-Nagel-Str. 8
85368 Moosburg,
Tel.: 08761/9596, Fax: 08761/4220
Am Freitag nimmt Proben entgegen:
Frau Dr. Angela Lösing (Tierärztin)
Am Eichenberg 35
85419 Mauern
Tel.: 08764/235, Fax: 08764/8609
Mittwochs, Samstags sowie an Sonn- und Feiertagen finden grundsätzlich keine Untersuchungen auf Trichinen statt.
Der Fleischprobe ist nur noch der neue Wildursprungsschein beizulegen. Ab 21.11.2011 ist der alte Wildursprungsschein nicht mehr gültig. Den neuen Wildursprungsschein können Sie zugeschickt bekommen nach telefonischer Rücksprache mit dem Landratsamt. Kontaktaufnahme unter der Telefonnummer 08161-600349, Frau Martina Thielmann.
Die Untersuchungsgebühr mit einer Probenentnahme durch eine beauftragte Person besträgt 13.55 €. Die Abrechnung der Untersuchungen erfolgt vierteljährlich zum Quartalsende durch das Landratsamt Freising.
Trichinenbehaftetes Fleisch führt nach dem Verzehr beim Menschen zur sogenannten Trichinose. Dies ist eine äußerst schwerwiegende Erkrankung, die zu Dauerinvalidität und sogar zum Tode führen kann. Frühsymptome sind Fieber, stärkste Muskelschmerzen und Abgeschlagenheit.
Zum Schutz der Konsumenten vor Erkrankung und nicht zuletzt zur Vermeidung von Schadenersatzforderungen ist die Durchführung der amtlichen Fleischbeschau gesetzlich vorgeschrieben und unerläßlich!
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