Wie zu erwarten war, wurde an der Systematik des Verbissgutachtens für das Jahr 2018 absolut nichts geändert. Die Verbesserungsvorschläge zur Abmilderung eklatanter Mängel bei Aufnahme und Auswertung der „Verbissaufnahmen“, die eine Arbeitsgruppe in zahlreichen Sitzungen erarbeitet hatte, wurden vom Bauernverband, Waldbesitzerverband und anderen Naturnutzerverbänden ohne jegliche Begründung abgelehnt.
Man konnte immer wieder hören, es dürfe nichts an der Systematik geändert werden, um die Vergleichbarkeit mit früheren Ergebnissen nicht zu gefährden. In Analogie dazu müsste man immer wieder bei Rot über die Ampel fahren, wenn man es einmal getan hat, um vergleichbar zu bleiben.
Wie borniert muss man sein, offenkundiges Fehlverhalten nicht korrigieren zu wollen um vergleichbar zu bleiben? Im Grunde geht es natürlich nicht um die vorgeschobene Vergleichbarkeit, sondern um die Fortschreibung des wissenschaftlich höchst fragwürdigen Verbissgutachtens als Herrschaftsinstrument zur Durchsetzung überhöhter Abschusspläne ganz im Sinn von Wald vor Wild.
Auch die „neue“ Anweisung für die Erstellung der Forstlichen Gutachten 2018 habe ich gründlich durchgesehen und erneut mit Kommentaren versehen. Wie mühsam es für den einzelnen Revierpächter auch erscheinen mag, es ist unverzichtbar, dass jeder sich mit dem Thema befasst. Wie sonst sollte er/sie als kompetenter Partner/in den Gutachtern Paroli bieten können.
Die beiden Dateien (Anweisung und Kommentare) können Sie über nachfolgende Links herunterladen und öffnen. Öffnen Sie zuerst die Kommentare und im zweiten Schritt die Anweisung. In der Einleitung der Kommentare ist beschrieben, wie Sie diese den Textstellen der Arbeitsanweisung zuordnen können.
Kommentare zur Arbeitsanleitung Verbissgutachten 2018 gesichert (PDF-Datei 411 KB)
Anweisung Forstliche Gutachten 2018 gesgesichert (PDF-Datei 7,68 MB)
Das Vegetationsgutachten 2015 steht vor der Tür. Es ist also nicht zu früh, sich mit der Systematik der Verbissaufnahme auseinanderzusetzten. Die Arbeitsanleitung zur Verbissaufnahme für 2015 ist aus dem Netz herunterzuladen.
Unverzichtbar ist es, die Anleitung gründlich zu lesen, um die wissenschaftlich fragwürdige Systematik und statische Auswertung der Verbissaufnahme zu verstehen. Es stechen doch wieder viele Auffälligkeiten ins Auge, die geeignet sind, das Ergebnis der Verbissinventur möglichst schlecht darzustellen. Damit soll auch künftig ermöglicht werden, die Schalenwildbestände auf ein wildbiologisch nicht mehr vertretbares Minimum herunterschießen zu können.
Um nur ein paar Punkte zu nennen:
Der unerhebliche Seitentriebverbiss wird bei der Aufnahme dem Gesamtverbiss und den Fegeschäden zugeschlagen, sodass für den Prozentsatz und die Anzahl der geschädigten Pflanzen wesentlich schlechtere Werte in die Statistik eingehen als den Tatsachen entspricht. Berücksichtigt werden dürften aber nur der Leittriebverbiss und die Fegeschäden.
Hinzu kommt noch, dass der Seitentriebverbiss und die Fegeschäden ohne Berücksichtigung des Entstehungszeitpunkts in das Zahlenwerk eingehen. Somit erstreckt sich das „Gutachten 2015“ nicht auf die Wuchsperiode 2014/2015, wie es den Anschein erwecken soll, sondern auf einen undefinierten Zeitraum.
Auf die gleiche Weise werden die Vegetationsdichten für überlebensfähige Pflanzen deutlich heruntergerechnet, was nochmals dadurch verschlimmert wird, dass für die Pflanzendichten der Medianwert und für die Verbissprozente der Mittelwert berechnet wird, bisher jedenfalls. In den meisten Fällen liegt der Medianwert deutlich unter dem arithmetischen Mittelwert.
Wir haben uns die Mühe gemacht, die Arbeitsanleitung zur Erstellung des Gutachtens genau zu studieren und möglichst umfassend zu kommentieren. Arbeitsanleitung und Kommentare können Sie hier downloaden. Es ist sinnvoll, sich die Datei auf den eigenen PC zu ziehen, denn dann steht Ihnen die volle Funktionalität der PDF-Datei zur Verfügung. Am besten öffnen Sie beide Dateien (Arbeitsanleitung und Kommentarliste) gleichzeitig und vergleichen die zugehörigen Seiten.
Von den Kreisgruppen Garmisch-Partenkirchen und Weilheim wurde 2016 der Wunsch geäußert, anlässlich der jeweiligen Hegeschauen einen Vortrag zum Verbissgutachten zu hören. Pflichthegeschauen sind Veranstaltungen der Unteren Jagdbehörde.
Da dem für diese beiden Landkreise zuständigen AELF (Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten), damals noch vertreten durch den Leiter des AELF Herrn Schmorell, der sachlich kritische Inhalt des Vortrags in groben Zügen bereits bekannt war, wollte Herr Schmorell dieses Vorhaben der beiden Kreisgruppen auf jeden Fall verhindern.
Er konnte offensichtlich über die Landräte der beiden Landkreise erreichen, dass die Unteren Jagdbehörden die Vorträge bei den Pflichthegeschauen untersagten. Die beiden Kreisgruppen entschlossen sich daraufhin, unmittelbar anschließend an den offiziellen Teil der öffentlichen Hegeschauen einen vereinsinternen Teil folgen zu lassen. Bei vereinsinternen Veranstaltungen mangelt es den Unteren Jagdbehörden aber an Befugnis.
Auf diese Weise stand also den Vorträgen nichts mehr im Weg. In den Ausführungen zum Verbissgutachten geht es rein sachlich um die zahlreichen Fehler und Fallstricke bei Verbissaufnahme und Auswertung, die von staatlicher Seite zu beabsichtigten Fehldarstellungen der tatsächlichen Beschädigungssituation der Verjüngungspflanzen führen. Ziel ist es, einen möglichst hohen Abschuss beim wiederkäuenden Schalenwild mit nachweislich fehlerhaften Daten zu begründen, was seit 1986 auf diese Weise betrieben wird.
Wahrheiten lassen sich nicht durch Verbote verhindern. Daher habe ich mich entschlossen, den Vortrag aus Weilheim mit dem original gesprochenen Text vom 12.03.2016 ins Netz zu stellen. Sie können sich den Vortrag über diesen Link bei YouTube anschauen und anhören. Mit einem geeigneten Programm kann die Datei auch heruntergeladen werden.
Dr. Holger v. Stetten
Am 23. Februar 2013 fand im Hörsaal am Löwentor in Freising-Weihenstephan ein Symposium der Jagdagenda 21 e.V. statt mit dem Thema:
Etwa 120 Teilnehmer waren der Einladung gefolgt und konnten nach ihrem eigenen Bekunden viele wertvolle Informationen mit nach Hause nehmen. Einige Gäste kamen bis aus Hessen und den neuen Bundesländern.
Die Themen gliederten sich in fünf Bereiche:
1. Das Forstliche Gutachten in der Abschussplanung und die Mitwirkung der AELFs – Rückblick und Ausblick (Stefan Schopf, Dipl. Forstwirt, Kaufbeuren, 1. Vorsitzender der Jagdagenda 21 e.V.)
2. Die Zuordnung des Verbissbildes zum Verursacher (Dieter Immekus, Dipl. Ing. (FH))
3. Die Bedeutung der Pflanzendichte für das, was weiterwächst (Dr. med. Holger v. Stetten, Internist, Freising)
4. Die Interpretation tabellarisch gelisteter Prozentzahlen durch forstliche Experten (Prof. Dr. Dr. Ernst Fink, Weismain)
5. Rechtfertigt der Datenschutz die Verschlüsselung der Aufnahmedaten, so dass diese den Aufnahmeflächen nicht zugeordnet werden können? (Peter Sulzmann, Rechtsanwalt, Seligenstadt)
Wenn Sie sich über die Tagung näher informieren möchten, können Sie das gerne tun. Wir werden nach und nach hier die entsprechenden Dateien hinterlegen. Wir würden uns sehr freuen, wenn auch Sie sich mit dem wichtigen Thema <Vebissgutachten und Abschusspläne> näher auseinandersetzen könnten.
Vortrag Nr. 3 ist als PowerPoint-Bildschirmpräsentation hinterlegt und kann hier angeklickt werden. Je nach Geschwindigkeit Ihres Internetanschlusses kann das auch mehrere Minuten dauern.
Eine Kurzfassung als PDF-Datei finden Sie hier.
Eine Langfassung einschließlich der Vortragsfolien finden Sie als PDF-Datei hier.
Alle Vorträge zusammengefasst können Sie hier als PDF-Datei herunterladen.
Seit 1986 werden in Bayern im dreijährigen Rhythmus Vegetationsgutachten zur Situation der Verjüngungsflächen angefertigt. Dabei kommt eine statistische Auswertung von bebissenen Jungpflanzen zur Anwendung. Der Auswertung der Aufnahmedaten haftet von Anbeginn ein systematischer Fehler an:
Es werden lediglich die Prozentwerte der bebissenen Jungpflanzen auf den Verjüngungsflächen berechnet ohne Bezug zur Pflanzendichte und dann werden noch die Prozentpunkte der Aufnahmejahre miteinander verglichen.
Das wäre etwa so, als würde man von seinem Sparkonto nur die Entnahmen in Prozentwerten kennen und niemals erfahren, wie hoch der Gesamtkontostand eigentlich ist. Wie sollte man da beurteilen können, ob die Ersparnisse zum Überleben reichen und wenn nein, ob man gegensteuern muss und auf welche Weise.
Jahrelange Kritik an dieser unhaltbaren Situation veranlasste Minister Brunner am 26. Juli 2010 ein 10-Punkte-Papier vorzulegen, durch das die Transparenz des Gutachtens erhöht werden sollte. Der Mininsterialbürokratie ist es wie erwartet gelungen, Brunners Vorschläge ad absurdum zu führen und für die Bewertung der Aufnahmedaten wiederum keine vollständige Auswertung der statistischen Werte heranzuziehen.
Als der Weisheit letzter Schluss brachte das Ministerium nun eine „Anweisung für die Erstellung der Forstlichen Gutachten zur Situation der Waldverjüngung 2012“ heraus. Diese Anweisung können Sie hier ansehen und herunterladen.
Es ist lohnend diese Arbeitsanweisung genauestens zu studieren und zu sehen, mit welcher Raffinesse die Forderung nach vollständiger Auswertung der Daten unterlaufen wird. Die eingefügten Kommentare können dabei hilfreich sein. Weitere Erläuterungen finden Sie in den Anmerkungen zum Verbissgutachten, die sich auf die „Arbeitsanweisung“ beziehen. Es ist also sinnvoll, beides nebeneinander zu studieren.
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