In zahlreichen Informationsveranstaltungen und Vorträgen zum Vegetationsgutachten wurde bisher keine stichhaltige Gegenargumentation vorgebracht, die unsere Forderungen nach vollständiger Auswertung der Rohdaten entkräften konnte. Vielmehr wurde behauptet, es komme nicht auf die unverbissenen Pflanzen und deren Anzahl an, sonder entscheidend sei die Zusammensetzung der Baumarten.
Auch dazu lassen sich mit den Daten der Gutachten klare Angaben machen. Wichtig zu wissen ist, dass seit nunmehr über 26 Jahren der Rehwildabschuss in allen 8 Hegeringen des Landkreises Freising seit 1986 um ca. 50 % erhöht wurde, um die angeblich nicht erreichten waldbaulichen Ziele zu realisieren. Wir haben sämtliche Vegetationsgutachten im Landkreis Freising von 1986 bis 2012 darauf hin ausgewertet und kommen zu folgendem Ergebnis:
In nachfolgenden Grafiken bedeuten die roten Linien den Fichtenanteil und die blauen Linien das Edellaubholz in den aufgenommenen Verjüngungsflächen. Selbstverständlich sind auch alle anderen im Gutachten erfassten Baumarten dargestellt. Wegen ihres geringen Anteils sind sie aber kaum zu erkennen und liegen sehr nahe der Nulllinie.
Im Hegering 1 Massenhausen ist der Staatsforst mit ganz erheblichen Flächen beteiligt und konnte bis zur Forstreform den Abschussplan selbst nach freiem Gutdünken gestalten, was auch ausgiebig durchgeführt wurde. Es stellte auch für das damalige Forstamt kein Problem dar, wenn man kurz vor Ablauf der Jagdzeit den Abschussplan um gut 20 % herabsetzte, da er keinesfalls mehr erfüllt werden konnte.
Wie man in nebenstehender Grafik sehen kann, änderte sich die Verjüngungszusammensetzung bis zum Jahr 2006 nicht in gewünschter Weise. Ganz im Gegenteil, es kam sogar zur weiteren Entmischung mit starker Zunahme der Nadelwaldanteile obwohl das Rehwild im gesamten Zeitraum drastisch reduziert wurde. Die Nadelbäume lagen im Jahr 2006 noch bei fast 90 Prozent. Erst bei der Erhebung von 2009 zeigte sich eine deutliche Trendwende. Ursache dafür ist aber nicht der Abschuss, sondern Aufforstungen mit überwiegend Laubbäumen. Seit 2012 wurde der Trend hin zum Laubwald sogar wieder etwas abgeschwächt.
Im Hegering 2 Hohenkammer zeigt sich ein nahezu konstantes Ergebnis der Verjüngungszusammensetzung. Auch hier, wie in allen anderen Hegeringen musste die Rehwildstrecke um ca. 50 % erhöht werden.
Das waldbauliche Ziel eines Mischwalds konnte durch den Abschuss nicht realisiert werden.
Die leichter "Verbesserung" zugunsten des Laubwalds seit 2009 wurde im Jahr 2012 sogar wieder etwas abgeschwächt.
Der Hegering 3 Kirchdorf lässt eine geringe Abnahme der Fichten und ebensolche Zunahme der Edellaubhölzer bis zum Jahr 2009 erkennen. Allerdings ist zu erwähnen, dass hier Laubholz wesentlich vermehrt angepflanzt wurde. Dieser Trend setzte sich im Jahr 2012 nicht mehr fort.
Auch in diesem Hegering wurde ganz massiv Jagd auf Rehwild betrieben. Der gewünschte Einfluss auf die Vegetation war hierdurch bislang nicht nachweisbar.
Im Hegering 4 Attenkirchen ist über den gesamten Zeitraum von 20 Jahren die Verjüngungszusammensetzung bis auf eine mäßige und vorübergehende Annäherung von Laub- und Nadelholz im Jahr 1994 unverändert geblieben.
Erst im Jahr 2009 erkennt man eine Trendwende. Auch hier liegt die Ursache in der vermehrten Anpflanzung von Laubholz, die wegen finanzieller Anreize und Förderungen betrieben wurde. Dieser Trend setzte sich im Jahr 2012 nicht weiter fort.
Durch den deutlich gesteigerten Abschuss wurde das erwartete Ergebnis nicht erreicht.
Der Hegering 5 Mauern bietet seit Beginn der Vegetationsgutachten und dem damit verbundenen massiv angehobenen Abschuss stets das gleiche Bild. Auf der gesamten Fläche steht fast ausschließlich Fichtenwald.
Ein Einfluss durch die Abschussplanung ist in keiner Weise zu erkennen. Wie sollte sich da auch was ändern, wenn waldbaulich alles beim alten blieb.
Im Hegering 6 Moosburg, der sich überwiegend im Gebiet der Isarauen befindet, ist der Staatsforst mit nennenswerten Anteilen vertreten.
Hier zeigte sich eine klare Umkehr von Laub- und Nadelholzanteilen. Ursache ist aber nicht der gesteigerte Abschuss, sondern die Auflösung von Fichtenbeständen, die Mitte des letzten Jahrhunderts dort auf ungeeignetem Gebiet gepflanzt wurden. Im Gegenzug wurde im Rahmen des Auwaldumbaus in eine Hartholzaue auch Edellaubholz ohne Schutzmaßnahmen angepflanzt.
Wie die Grafik zeigt, war der größte Sprung schon 1988 und dann wieder 2006. Ob dies zum Teil mit der zufälligen Auswahl der Aufnahmeflächen zu tun hat, ist nicht nachprüfbar.
Grundsätzlich sind in Auwäldern die Voraussetzungen zur Entwicklung von Laubwäldern (z.B. Esche) sehr günstig, da im Altbestand entsprechende Samenbäume stehen.
Auch im Hegering 7 Freising ist der Staatsforst in den Isarauen maßgeblich beteiligt. Schon im Jahr 1988 ist eine klare Umkehr der Baumartenverteilung zu Gunsten der Laubbäume eingetreten, was eindeutig auf waldbauliche Maßnahmen zurückzuführen ist und nicht auf den Abschuss, denn zum damaligen Zeitpunkt konnte innerhalb von drei Jahren der Abschuss noch nicht so drastisch angehoben werden. Seit 1988 ergab sich dann allerdings keine wesentliche Änderung mehr.
Auch in diesem Bereich wurden die Fichtenbestände aufgelöst und Edellaubholz ohne Schutzmaßnahmen aufgeforstet.
Der Hegering 8 Au/Hallertau zeigt über den gesamten Zeitraum ein fast unverändertes Bild. Die Fichtenkulturen sind immer noch mit über 80 % vertreten während das Edellaubholz nur eine marginale Rolle spielt.
Erst seit 2012 ergab sich eine mäßige Mischungsveränderung, da vermehrt Laubholz aufgeforstet wurde.
Der auch hier massiv gesteigerte Rehwildabschuss lässt keinen Effekt in der Baumartenmischung erkennen.
Seit 26 Jahren wird als einzige Maßnahme zur Reduzierung der Verbissprozente und zum Aufbau stabiler Mischwälder die fantasielose Forderung nach ständig gesteigertem Schalenwildabschuss von staatlicher Seite durchgesetzt. In drei Hegeringen (HR 1, HR 6 und HR7) ist der Staatsforst selbst mit beachtlichen Flächen beteiligt.
Bis zur Forstreform konnte das Forstamt Freising auf eigenem Gebiet den Abschussplan für Rehwild nach freiem Gutdünken festsetzen, was mit den angeblich viel zu hohen Verbissprozenten begründet wurde. Das führte dazu, dass mangels Wildvorkommen nicht mehr erfüllbare Abschusspläne im Staatsforst generiert wurden. Als jeweils wenige Wochen vor dem Ende der Schusszeit erkennbar wurde, dass das gesteckte Ziel selbst mit Drückjagden auch in der Notzeit nicht mehr erreicht werden konnte, verringerte das damalige Forstamt die angestrebten Abschusszahlen um gut 20 %, um dann mit den neuen Zahlen eine Punktlandung vorzutäuschen. Gleiches Verhalten in Privatrevieren war und ist undenkbar!
In den 8 Grafiken dieser Seite ist klar zu sehen, dass ein teilweise ins Absurde gesteigerter Abschuss keinen erkennbaren Einfluss auf die prozentuale Zusammensetzung der Wälder hat. Im Hegering 1 mit starker Beteiligung des Staatsforsts ist es sogar trotz dramatisch reduzierter Schalenwildbestände zu einer weiteren Entmischung gekommen. Denkbare Gründe neben anderen können der massiv erhöhte Jagddruck und die fehlende Fütterung in der Notzeit sein. Andererseits können sich in diesem Gebiet auch nur Fichten stark vermehren, da der Altbestand zum größten Teil aus Fichten besteht.
In den Hegeringen 6 und 7, ebenfalls mit staatlicher Beteiligung, zeigt sich der gewünschte Effekt mit Zunahme des Laubholzes. Ursache hier ist aber nicht der gesteigerte Abschuss sondern es kommen eindeutig waldbauliche Maßnahmen zum Tragen. Auf diesen Gebieten wurden die für den Standort ungeeigneten Fichtenbestände aufgelöst und Edellaubholz ohne Schutzmaßnahmen eingebracht.
In allen anderen Hegeringen ist keinerlei Auswirkung des um ca. 50 % gesteigerten Abschusses von Rehwild nachweisbar.
Wenn man also eine Veränderung der Waldzusammensetzung erreichen will, was unbestritten sinnvoll und im Interesse auch der Jäger ist, dann muss man sich eindeutig für waldbauliche Maßnahmen entscheiden. Wo kein Mischwald ist, wird auch keiner durch Abschuss entstehen, es sei denn man greift gezielt durch Pflanzungen ein. Bringt man aber neue Holzarten ein, die noch nicht Hauptholzarten sind, werden vorübergehende Schutzmaßnahmen unausweichlich sein.
Häufig und gerne wird zur Rechtfertigung der Abschusszahlen ein Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 30. April 1992 zitiert, wobei von interessierter Seite nur der 2. Absatz zur Sprache kommt, der da lautet:
Absatz 2: "Bei der Festsetzung des Abschussplans sind die berechtigten Ansprüche der Forstwirtschaft auf Schutz gegen Wildschäden gegenüber den jagdlichen Belangen vorrangig zu beachten."
Der 3. Absatz wird meist unter den Tisch gekehrt und hat folgenden Wortlaut:
Absatz 3: "Kein berechtigter Anspruch in diesem Sinne ist die Verjüngung von sog. "Nichthauptholzarten" im Sinne des § 32 Abs. 2 BJagdG ohne die üblichen Schutzvorrichtungen."
Die Aussagekraft eines Urteils lässt sich trefflich auf den Nullpunkt fahren, wenn man wesentliche Teile verschweigt!
Stand: 30.03.2013
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