Wer in Deutschland zur Jagd gehen will, muss im Besitz eines gültigen Jagdscheins sein. Voraussetzung zum Jagdschein ist eine in Deutschland erfolgreich abgelegte Jägerprüfung, oft auch grünes Abitur genannt.
Den Weg dorthin regeln unmittelbar die § 4 / § 6 und § 7 der Verordnung über die Jäger- und Falknerprüfung in Bayern, zuletzt geändert am 28.11.2000.
Den Jugendjagdschein kann man bereits erwerben, wenn man zu Beginn der Jägerprüfung mindesten 15 Jahre alt ist. Nach bestander Prüfung darf der Jugendliche allerdings bis zum achtzehnten Lebensjahr nur in Begleitung eines erwachsenen Jagdscheininhabers zur Jagd gehen.
Für alle Jagdschüler gilt, dass sie unbescholten sind. Das heißt, sie müssen zur Prüfungsanmeldung ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen können, das im Wesentlichen keine Einträge umfasst. Sie müssen geistig und körperlich den Anforderungen gerecht werden können, Deutscher im Sinne des Gesetzes und auch der deutschen Sprache mächtig sein.
Die Anmeldung und Zulassung zur Prüfung regelt der § 6 (JFPO), worin es heißt, dass sich der Prüfungsbewerber spätestens 2 Monate vor Beginn der schriftlichen Prüfung bei der Jagdbehörde seines Wohnsitzes oder der Jagdbehörde des Sitzes der jagdlichen Ausbildungsstelle anzumelden hat. Die erfolgreich abgelegte Prüfung gilt bundesweit.
Der Anmeldung sind beizufügen:
1. Die Einzahlungsquittung der Prüfungsgebühr
2.
Ein polizeiliches Führungszeugnis
3.
Bei Minderjährigen die schriftliche Einverständniserklärung des gesetzlichen Vertreters
4.
Die Bescheinigung über die Teilnahme an der jagdlichen Ausbildung.
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