Begleitschein und Messprotokoll zur Radiocäsiummessung

Bitte füllen Sie das Formular auf dem Bildschirm auch mit Hilfe der Klappliste vollständig aus und legen es nach dem Ausdrucken Ihrer Wildbretprobe bei. Um einen Überblick zur regionalen Strahlenbelastung zu gewinnen, bitten wir um die Angabe des Erlegungsortes einschließlich Postleitzahl. (Stand 12.01.2017)

Der Jagdschutz- und Jägerverein Freising verpflichtet sich, Ihre persönlichen Angaben dem Datenschutz zu unterwerfen und diese nicht an Dritte weiter zu gegeben.

Qualifizierte Messtelle 1 für Wildbret
Schreiben vom 2.5.2018 (AZ RK1-2628-010-V6-D17550/2018)
Walter Bott
Pfarrweg 31, 85354 Freising-Sünzhausen
Tel.: 08161/13365 oder 0160/98681502
  O    Bitte ankreuzen  O   
Qualifizierte Messtelle 2 für Wildbret
Schreiben vom 8.5.2018 (AZ RK1-2628-010-V6-D17553/2018)
Walter Hausler
Ganghoferstr. 9, 84104 Tegernbach
Tel.: 08752/7342 oder 0171/8859751

Probenmaterial: Benötigt werden 500g möglichst reines und klein geschnittenes Muskelfleisch!
Proben werden nur mit vollständig ausgefülltem Begleitschein bearbeitet.

Wildart: erlegt am:
Gewicht aufgebrochen:
Postleitzahl - Ort der Erlegung:
Revierinhaber und Hegering:

Anschrift des Einsenders

Name / Vorname:
Straße / Hausnummer:
Postleitzahl / Ort:
Telefon / Fax / e-Mail:

Hiermit beantrage ich die quantitative Radiocäsiumbestimmung in beigefügtem Wildbret. Mit meiner Unterschrift bestätige ich die Untersuchung nicht für Dritte durchführen zu lassen.

  O   Ich bin Mitglied des Vereins   O   Ich bin nicht Mitglied des Vereins und zahle € 7.50

 

__________________________________________
Unterschrift des Antragstellers

Messprotokoll

wird von der Messstelle ausgefüllt
(Die Messung erfolgte mittels Becquerel-Monitor LB 200 der Firma Berthold-Technologies)
Protokoll Nr.
Probengewicht:
Durchführender:
Messdatum:________________ Messwert:____________Bq/kg Messfehler:_______________Bq/kg
  O  Wildbret verkehrsfähig   O  Wildbret nicht verkehrsfähig

 

Unterschrift und Stempel der Messstelle:______________________________

Die Messung wurde mit dem Messgerät LB 200 der Firma Berthold durchgeführt. Lt. Weisung des Bayerischen Landesamtes für Umwelt sind bei Messungen mit dem Messgerät LB 200 Messergebnisse größer 500 Bq/kg gleichbedeutend mit einer Überschreitung des EU-Grenzwertes von 600 Bq/kg. Entsprechendes Wildfleisch darf nicht "In-Verkehr gebracht" werden. Ein Antrag auf Entschädigung kann jedoch gestellt werden.


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