Entschädigungsantrag

Wenn Ihre Wildbretprobe bei unserer Messung den Grenzwert von 500 Bq überschritten hat, bekommen Sie von uns ein entsprechendes Messprotokoll. Da unsere Messstelle als sog. qualifizierte Messstelle amtlich anerkannt ist, müssen keine weiteren Nachmessungen mehr erfolgen.

Sie können dann das Messprotokoll mit der Entsorgungsbescheinigung, die Sie bei der Tierkörperbeseitigungsanlage-Berndt GmbH in Oberding erhalten, zusammen mit dem seit 01.01.2017 gültigen Entschädigungsantrag bei der Unteren Jagdbehörde im Landratsamt einreichen. Auf diese Weise wird Ihnen der Wildbretverlust erstattet.

 


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